Für Therapieanfragen ...

Zunehmend wollen Menschen eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen – falls sie es denn könnten. Therapieplätze sind knapp, die Wartezeit für einen neuen Therapieplatz kann mitunter Monate betragen.

Shareholderkreis und Eigentümeraktie

Inhaberaktien

Eigneraktien lauten nicht auf den Namen, stattdessen auf den jeweiligen Inhaber. Bei Eigentümeraktien ist ein Eigentumswandel ohne besondere Formalitäten realisierbar.

Namensaktien

Namensaktien werden grundsätzlich auf den Namen des Teilhabers in das Aktienbuch der Aktiengesellschaft eingetragen.

Hierbei werden Name, Geburtsdatum, Adresse und Quantität der gehaltenen Aktien eingetragen, so dass der Organisation der Kreis der Aktionäre namentlich bekannt ist.

Vis-à-vis der Gesellschaft gelten lediglich die eingetragenen Personen als Aktionäre. Allein diese mögen vor diesem Hintergrund im Großen und Ganzen Aktionärsrechte selbst oder vermöge Bevollmächtigter realisieren.

Jeder Aktienbesitzer mag von der Gesellschaft Information über die zu seiner Person im Aktienregister eingetragenen Angaben verlangen. Ankündigungen zu Hauptversammlungen erhält der Aktionär überwiegend unmittelbar von der Firma.

Ein Aktionär ist keinesfalls verpflichtet, sich in das Aktienbuch erfassen zu lassen. Er gilt hinterher aber gegenüber der Organisation nicht als Teilhaber, was zur Folge hat, dass er weder Daten von der Organisation noch eine Nachricht zur Hauptversammlung erhält. Hierdurch verliert er ferner sein Wahlrecht.

Das Anrecht auf Zahlung der Dividende ist von der Eintragung im Aktienregister nicht abhängig. Dieser richtet sich nach dem Depotbestand, über den der Teilhaber zum Stichtag (benannt: Ex-Tag) verfügt.

Das Aktienbuch wird elektronisch geführt und fördert in Beziehung mit einem elektronischen Abwicklungssystem gleichfalls der Umsetzung von Transaktionen, also Käufen und Verkäufen.

Aktien müssen in der Bundesrepublik stets dann in der Art von Namensaktien emittiert werden, für den Fall, dass der Nennbetrag nicht voll eingezahlt ist. Die Mindesteinzahlungsquote liegt bei 25 %; weitere Zusatzzahlungen (Rest-, Teilzahlungen) können von der Organisation beschlossen werden.

Vinkulierte Namensaktien: Als vinkulierte Namensaktien deklariert man Aktien, deren Transfer auf einen neuen Anteilseigner des Weiteren an die Zustimmung der Institution gebunden ist.

Für die emittierende Organisation sind vinkulierte Namensaktien insofern von Nutzen, als sie die Übersicht über den Shareholderskreis behält. In Deutschland kommen vinkulierte Namensaktien jedoch nicht häufig vor.

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