Für Therapieanfragen ...

Zunehmend wollen Menschen eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen – falls sie es denn könnten. Therapieplätze sind knapp, die Wartezeit für einen neuen Therapieplatz kann mitunter Monate betragen.

Investmentaktiengesellschaft und Investitionsfonds

Investitionsfonds werden in Deutschland von inländischen und landfremden Kapitalanlagegesellschaften offeriert:

Deutsche Kapitalanlagegesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften)

Werden bestimmt durch das Investmentgesetz (InvG). Zur Aufnahme des Geschäfts bedürfen sie einer Autorisation infolge der zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die auch die Befolgung der gesetzlichen Anweisungen und der Vertragsbedingungen beaufsichtigt.

Investitionsgesellschaften werden meistens in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ausgeübt; machbar ist ebenso die Rechtsform der Aktiengesellschaft.

Trennung von eigenem Eigentum und Sondervermögen: Sofern Sie als Finanzier Investmentanteilscheine einer deutschen Kapitalanlagegesellschaft erstehen, werden Sie kein Mitgesellschafter der Investmentgesellschaft, stattdessen werden Ihre Einzahlungen einem Fonds (Investitionfonds) zugeführt, das von der Geldanlageorganisation verwaltet wird.

Das Sondervermögen soll vom eigenen Kapital der Gesellschaft separat gehalten werden und haftet keinesfalls für Verbindlichkeiten der Investitionsgesellschaft. Diese strikte Abgrenzung dient namentlich der Protektion der Investoren vor Verlust ihrer Gelder anhand Forderungen Dritter vis-à-vis der Geldanlagegesellschaft.

Investmentaktiengesellschaft: Eine Sonderform der Fondsanlage ist die Beschaffung von Aktien von Investitionsaktiengesellschaften. Satzungsentsprechend festgesetzter Unternehmensgegenstand dieser Gesellschaften ist die Anlage und Verwaltung des Gesellschaftsvermögens nach der Norm der Fährnismischung. Ferner für sie hat Investmentgesetz Gültigkeit.

Ausländische Geldanlagegesellschaften

Können wie deutsche Geldanlagegesellschaften organisiert sein (beispielsweise Tochterfirmen deutscher Kreditanstalten in Luxemburg). Es sind indes oft ebenfalls andere Formen verbreitet. Gemäß des Herkunftslandes mögen große Unterschiede in der gesetzlichen Grundannahme und der Autorisierungskonstruktion bestehen.

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