Der Schuleintritt
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Der Schuleintritt ist für Kinder meistens ein wesentlicher erlebensmässiger Einschnitt. Die Bildungseinrichtung ihrerseits hat eine gravierende Wirkung auf die sonstige Persönlichkeits entwicklung des Kindes: Vergnügen am Lernen,
Leistungsansporn und Eigenwert hängen gravierend davon ab, ob die ersten Schuljahre vornehmlich positive Erfahrungen bewirkt haben.
Von besonderer Signifikanz für die Schuleignung ist der seelische Entwicklungsstand des Kindes. Einstmalig sprach man von Schulrei e und vermutete, das Kind werde von sich aus, im Zeitverlauf der Jahre schultauglich. Heutzutage weiss man, dass die Schuleignung von zahlreichen inneren und äußeren Bedeutungsgrößen abhängig ist. Von der entwicklungspsychologischen Sichtweise her soll das Kind zu bestimmten Leistungen imstande sein, infolgedessen es sich die Kulturtechniken im Kontext der öffentlichen Lehranstalt zu eigen machen kann.
Die gravierenden Charakteristika der Schultauglichkeit sind:
im kognitiven Bereich: Entwickelnde Realitätszugeneigtheit, sukzessives Registrieren von Regeln und Gesetzmäßigkeiten, Ansätze zur Begriffsbildung, Entnahmequalifikation und Gliederungsqualifikation von optischen und Schall- Gebilden; ebenso ein bestimmter Zustand der Sprachverwirklichung;
im Bereich der Motivation und der gefühlsmäßigen Fortentwicklung: Ansätze zu Konzentrationsbefähigung, Durchhaltevermögen und Aufgabenbereitschaft. Befähigung zum Triebverzicht und zur Subordination unter verbindene Zielsetzungen;
im Bereich des Sozialhandelns: Lösung der kleinkindhaften Bindung an die Familie und damit Fähigkeit, Beziehungen zu Menschen extern des Familienkreises zu prägen, sich in eine Gruppe einzuordnen.
Die praktikabele Begutachtung der Schultauglichkeit ist von vielen äußeren Bestimmungsfaktoren dependent. Mancherorts gelten bereits 5-jährige als schultauglich, die hingegen noch in einer vornehmlich spielausgerichteten Gruppe (mit spielausgerichteter Anleitung) die 'Schule' besuchen.