Das Investmentgesetz und die Kapitalanlagefonds
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Kapitalanlagefonds werden in der Bundesrepublik Deutschland von inländischen und landfremden Kapitalanlagegesellschaften offeriert:
Deutsche Investmentgesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften)
werden bestimmt durch das Investmentgesetz (InvG).
Zur Initiation des Geschäfts bedürfen sie einer Genehmigung vermöge der zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die gleichfalls die Compliance der legalen Richtlinien und der Vertragsbedingungen überwacht.
Kapitalanlagegesellschaften werden meist in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betrieben; möglich ist auch die Rechtsform der Aktiengesellschaft.
Distinktion von eigenem Vermögen und Sondervermögen: Falls Sie als Finanzier Investitionsanteilscheine einer deutschen Kapitalanlagegesellschaft erringen, werden Sie kein Mitgesellschafter der Geldanlagegesellschaft, statt dessen werden Ihre Einzahlungen einem Fonds (Investitionfonds) zugeführt, welches von der Investitionsfirma verwaltet wird.
Das Sondervermögen muss vom eigenen Eigentum der Gesellschaft abgetrennt gehalten werden und haftet keineswegs für Verbindlichkeiten der Kapitalanlagegesellschaft. Solche strikte Separation dient speziell der Sicherheit der Finanziers vor Verlust ihrer Gelder vermöge Forderungen Dritter gegenüber der Investmentgesellschaft.
Investitionsaktiengesellschaft: Eine Sonderform der Fondsdisposition ist die Besorgung von Aktien von Investitionsaktiengesellschaften. Satzungsgetreu festgelegter Unternehmensgegenstand solcher Gesellschaften ist die Disposition und Administration des Gesellschaftsvermögens entsprechend der Prämisse der Risikomischung. Ebenso für sie hat Investmentgesetz Gültigkeit.
Ausländische Investmentgesellschaften
mögen wie deutsche Geldanlagegesellschaften organisiert sein (beispielsweise Tochterunternehmen deutscher Finanzinstitute in Luxemburg). Es sind allerdings vielerorts ferner andere Formen üblich. Zufolge des Herkunftslandes können große Unterschiede in der legalen Grundlage und der Rechtskonstruktion existieren.