Finanzen
Anforderungen - Wertpapiere
- Details
- Category: Finanzen
- Hits: 567
Auskunftsgesuch ausländischer Aktiengesellschaften
Irrelevant, in wie weit landfremde Wertpapiere von der Bank im Inland oder im Ausland erkauft, liquidiert oder aufgehoben werden: Die landfremden Wertpapiere unterliegen der Rechtsordnung des Landes, in dem die Beschaffung, die Veräußerung wie auch die Aufbewahrung passiert.
Fremdstaatliche Namenspapiere und Selbstverwahrer
- Details
- Category: Finanzen
- Hits: 567
Von einem Verlustgeschäft abgesehen, mag man dennoch auch weitere finanzielle Reduzierungen erleiden. Beispielsweise erfahren
Read more: Fremdstaatliche Namenspapiere und Selbstverwahrer
Investitionsgesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften)
- Details
- Category: Finanzen
- Hits: 568
Kapitalanlagefonds werden in Deutschland von inländischen und fremdländischen Investitiongesellschaften angeboten:
Deutsche Investitionsgesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften)
unterliegen dem Investmentgesetz (InvG). Zur Aufnahme des Geschäfts benötigen sie einer Erlaubnis vermittels der zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), welche gleichfalls die Einhaltung der gesetzlichen Instruktionen und der Kontraktbedingungen kontrolliert.
Read more: Investitionsgesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften)
Deadline und Eigneraktien
- Details
- Category: Finanzen
- Hits: 568
Eigneraktien
Eigentümeraktien lauten keinesfalls auf den Namen, statt dessen auf den jeweiligen Inhaber. Bei Besitzeraktien ist ein Eigentumswechsel ohne besondere Formalien machbar.
Namensaktien
Namensaktien werden grundlegend auf den Namen des Shareholders in das Aktienregister der AG eingetragen.
BRD- Nennwert- und Stückaktie
- Details
- Category: Finanzen
- Hits: 568
In Deutschland gibt es die Nennwertaktie und die Stückaktie. Eine deutsche AG darf beileibe nicht beiderartig Aktien formen, stattdessen entweder ausschließlich Nennwertaktien oder alleinig Stückaktien emittieren.
Nominalwertaktien
Der Nennwert der Aktie ist eine rechnerische Größenordnung, die die Höhe des Verhältnisses am Grundkapital der AG darstellt.