Für Therapieanfragen ...

Zunehmend wollen Menschen eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen – falls sie es denn könnten. Therapieplätze sind knapp, die Wartezeit für einen neuen Therapieplatz kann mitunter Monate betragen.

Anforderungen - Wertpapiere

Auskunftsgesuch ausländischer Aktiengesellschaften

Irrelevant, in wie weit landfremde Wertpapiere von der Bank im Inland oder im Ausland erkauft, liquidiert oder aufgehoben werden: Die landfremden Wertpapiere unterliegen der Rechtsordnung des Landes, in dem die Beschaffung, die Veräußerung wie auch die Aufbewahrung passiert.

Ebenso die Rechte und Pflichten wie auch die des Geldinstitutes definieren sich deswegen entsprechend dem dortigen Rechtsgefüge, welche ebenso die Bekanntmachung des Eignernamens disponieren mag. So sind z. B. Aktiengesellschaften zumeist befugt oder selbst verpflichtet, über ihre Kapitalanleger Daten einzuholen.

Desgleichen gilt nicht zuletzt regelmäßig für ausländische Kapitalmarktkuratorien, Aktienbörsen und andere zur Überwachung des Kapitalmarktes autorisierte Stellen. Im Hintergrund stehender Sinn jener Auskunftsnachfragen staatlicher Stellen sind bspw. Geheimnisträgerverdachtsfälle oder Fälle der Kursnotierungs- und Marktpreisbeeinflussung.

Es handelt sich in diesen Fällen um Sachverhalte, wie sie ebenfalls in Europa und der BRD auf Anforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wie auch anderer Finanzmarktkontrollorgane hin zu adressieren sind. Insoweit die depotführende Geschäftsbank hiernach im Einzelfall zur Auskunftsherausgabe unter Mitteilung des Eignernamens angehalten ist, wird jener benachrichtigt.

Fährnis der Eigenverwahrung

Sowie Wertpapiere in Eigenverwahrung aufgehobenwerden sollen, sollte vorausgesehen werden, dass im Sachverhalt des Untergangs solcher Urkunden, etwa durch Brand oder Diebstahl, für die Restauration der Rechte ein gerichtliches Ausrufungsverfahren herbeigeführt werden muss, welches beachtenswerte Kosten auslösen mag. Die Anschaffung der neuen Urkunden kann von der Eröffnung der ersten Maßnahmen bis zur behelfsmäßigen Ausstellung mehrere Jahre andauern.

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