Verpfändungsvaluta - Risiken

Überprüfen Sie bei dem Geschäftsbeschluss Ihre monetären Verhältnisse darauf, in wie weit Sie zur Zahlung der Verzinsung und gegebenenfalls zeitnahen Rückzahlung des Kredits auch anschließend in der Lage sind, sofern statt der erwarteten Gewinne Verluste eintreten.

Im Einzelnen bestehen im Besonderen folgende Risiken:

Dynamik des Kreditzinssatzes;

Beleihungswertdefizit des Depots zufolge Kursverfall;

Nachschuss aus anderen Bonitätsmitteln, um die Deckungsverbindung wiederherzustellen und weitere Kreditkosten zu bestreiten (insbesondere Sollzinsen, welche zufolge der beliehenen Handelspapiere nicht gesichert werden);

Verkauf der Depotwerte mit Verlust, soweit Nachschuss nicht erfolgt oder nicht genügt;

Verwendung des vollständigen Depotbestands bei Verpfändungsvaluta;

Verpflichtung zur Tilgung der Restschulden bei nicht hinreichender Rendite aus der Auswertung des Depots.

Auch bei einem Schuldverschreibungsdepot ist eine Beleih ung mit Fährnissen für Sie gepaart:

Vor allem bei langlaufenden Anleihen mag eine starke Zunahme des Kapitalmarktzinsniveaus zu Kurseinbußen führen, dergestalt dass die dispogebende Einrichtung hinsichtlich Uberschreitung des Beleihungsrahmens zusätzliche Absicherung von Ihnen nachfordern kann. Falls Sie diese Abdeckung nicht herbeischaffen können, so ist das Bankhaus eventuell zu einem Veräusserung Ihrer Depotwerte verpflichtet.

Ferner können steuerliche Wagnisse auf eine Einlage einwirken: Steuerveranschlagung beim Geldgeber

Als Finanzier, welcher auf Profit und Substanzerhaltung orientiert ist, sollten Sie die steuerlichen Darlegungen Ihrer Kapitalanlage einplanen. Schließlich ist der Nettoprofit für Sie von Wichtigkeit, das bedeutet der Profit nach Subtraktion der Steuern.

Kapitalgewinne sind einkommensteuerpflichtig. Machen Sie sich sachkundig, vor einer Investition, über die steuerliche Darlegung zu Ihrer beabsichtigten Disposition, und eroieren Sie, ob ebendiese Disposition darüber hinaus unter dieser abgesonderten Anschauungsweise Ihren persönlichen Erwartungen genügt.

Unterdies ist Ihr Steuerberater wohl die richtige Ansprechperson. Bitte beachten Sie ferner, dass die steuerliche Prozedur bei Kurserträg und Papiererträgen vom Gesetzgeber geändert werden kann.