Risiken-Depot und Wertverfall-Kredit

Beurteilen Sie bei dem Geschäftsbeschluss Ihre ökonomischen Verhältnisse darauf, in wie weit Sie zur Zahlung der Verzinsung und ggf. kurzfristigen Rückzahlung des Kredits auch als nächstes in der Lage sind, sofern statt der erwarteten Gewinne Verluste eintreten.

Im Einzelnen existieren namentlich folgende Fährnisse:

Entwicklung des Kreditzinssatzes;

Beleihungswertdefizit des Depots zufolge Kursverfall;

Nachschuss aus anderen Solvenzmitteln, um die Deckungsabhängigkeit wiederherzustellen und übrige Kreditkosten abzugelten (im Besonderen Sollzinsen, die zufolge der beliehenen Wertpapiere nicht gesichert werden);

Verkauf der Depotwerte mit Defizit, soweit Nachschuss nicht geschieht oder nicht genügt;

Verwendung des gesamten Depotbestands bei Hinterlegungsvaluta;

Pflicht zur Rückzahlung der Rückstandsschulden bei nicht hinreichender Einnahmen aus der Nutzbarmachung des Depots.

Auch bei einem Anleihendepot ist eine Beleih ung mit Wagnissen für Sie verbunden:

Besonders bei langlaufenden Kreditbeanspruchung kann eine starke Progression des Kapitalmarktaufzinsungsniveaus zu Kursschwund führen, dermaßen dass die dispogebende Institution hinsichtlich Uberschreitung des Beleihungskontextes sonstige Absicherung von Ihnen nachfordern mag. Für den Fall, dass Sie diese Sicherheiten nicht herbeischaffen können, so ist das Finanzinstitut eventuell zu einem Vertrieb Ihrer Depotwerte verpflichtet.

Außerdem mögen steuerliche Risiken auf eine Kapitalanlage einwirken: Besteuerung beim Finanzier

Als Investor, der auf Profit und Substanzerhaltung ausgerichtet ist, sollten Sie die steuerlichen Prozeduren Ihrer Geldanlage beachten. Letzten Endes ist der Nettogewinn für Sie von Relevanz, das heißt der Gewinn nach Subtraktion der Steuern.

Kapitalerträgee sind einkommensteuerpflichtig. Machen Sie sich sachkundig, vor einer Investition, über die steuerliche Behandlung zu Ihrer geplanten Anlage, und vergewissern Sie sich, ob ebendiese Disposition auch unter dieser abgetrennten Perspektive Ihren subjektiven Erwartungen genügt.

Hierbei ist Ihr Steuerberater gut die korrekte Informationsquelle. Bitte beachten Sie außerdem, dass die steuerliche Prozedur bei Kursrendit und Papiererträgen vom Gesetzgeber modifiziert werden mag.