Step-Up-Obligationen

Step-Up-Obligationen

Bei der Step -Up-AnleiheObligation wird zu Beginn ein verhältnismäßig niedriger Zins gezahlt, späterhin dann ein sehr hoher. Auch diese AnleiheObligation wird ausgewogen begeben und zu pari zurückgezahlt. Step-Up-Obligationen sind oftmals mit einem Kündigungsrecht des Emittenten ausgestattet.

Zinsphasen-Obligationen

Zinsphasen-Schuldverschreibungen stellen eine Mischart zwischen stabil- und veränderbar verzinslichen Anleihen dar. Sie haben im Allgemeinen eine Ablaufzeit von 10 Jahren und sind in den ersten Jahren mit einem konsistenten Gutschein ausgestattet.

Darauffolgend folgt eine Teilstrecke von etlichen Jahren mit einer wandelbaren Verzinsung, welche sich an den Geldmarktbedingungen ausgerichtet. Die residualen Jahre werden erneut mit einem Festsatz verzinst.

Währung

Als Finanzier vermögen Sie prinzipiell aussuchen zwischen Schuldverschreibungen, die auf Euro (EUR-Schuldverschreibungen) oder auf eine fremdstaatliche Währung (= Fremdwährungsschuldverschreibung) lauten.

Doppelwährungsobligationn: Geldmittel und Zinsen in verschiedenartigen Währungen

Doppelwährungsanleihen stellen eine Sonderform dar. Bei diesen vermögen die Geldmittelrückzahlung und die Zinszahlung in unterschiedlichen Währungen ergehen; stellenweise wird dem Begeber oder dem Finanzier ein Optionsrecht eingeräumt.

Als Variationen der Doppelwährungsanleihen werden zur Begrenzung des Währungsrisikos solche mit einer Call-(Kauf-)Option und/oder einer Put-(Verkaufs-)Option aufgelegt. Die Call-Option legitimiert den Emittenten der Obligation zu einer vorzeitigen, vornehmlich unter dem anfänglichen Tilgungsbetrag liegenden Rückzahlung.

Mit einer Put-Option andererseits haben Sie als Geldgeber das Recht, eine verfrühte Tilgung der AnleiheObligation zu einem im Vorfeld festgelegten, ebenfalls kleineren Betrag zu begehren.

Rang im Zahlungsunfähigkeitfall oder bei Auflösung des Darlehensnehmers

Ein sonstiges wichtiges Ausstattungskriterium ist der Rang einer Schuldverschreibung: Für den Fall der Illiquidität oder der Abwicklung des Begebers ist zwischen primären, gleichgestellten und nachrangigen Bonds zu distinguieren, es hängt davon ab inwiefern die Ansprüche des Investors im Verhältnis zu übrigen Geldgebern vorzugsweise, gleichberechtigt oder nachrangig bedient werden.