Stücknotierung und Zertifikat

Notierung

Zertifikate werden entsprechend der Ausgestaltung in Stück oder in V. H. notier. Bei Stücknotierung können nur ganze Stücke gekauft werden. Ein Stück entsprecht meist 100 € (zur Ausgabe), partiell ebenfalls 1.000 €.

Bei stück-notierten Einzelaktienzertifikaten kann es ferner zutage treten, dass der Preis zur Edition des Zertifikats sich an der Börsennotierung der unterliegenden Aktie ausgerichtet.

Einflussfaktoren des Ausgabepreises

Folgende Faktoren verändern die Spezifizierung des Ausgabepreises, die in den entsprechenden Produktbedingungen festgelegt werden:

•    Wert des Basiswerts;

•    Ergebnis potentieller abgeleiteter Komponenten des Zertifikats, die in den Produktbedingungen im Einzelnen reguliert sind;

•    Verdienstspanne: Agio auf den arithmetischen Wert, welcher vom Begeber nach freiem Einschätzungsspielraum festgesetzt wird und im Besonderen Kosten für Strukturierung und Absatz von Zertifikaten abdeckt;

•    ggf. festgelegte und ausgewiesene Administrationsabgaben oder weitere Entgelte.

Schlussendlich mag die Bank auf den so bestimmten Emissionspreis zusätzlich ein Aufgeld in Rechnung stellen.

Preisbedingende Faktoren während der Frist

Der Preis eines Zertifikats wird von der Entwicklung des jeweiligen Basiswertes und der auserwählten Beschaffenheit festgelegt. Freilich ebenfalls andere Aspekte wie die Volatilität, die Währung, Gewinnanteil/Auszahlungen oder die Zinsentwicklung sind von Bedeutung.

Zu den Konstellationen, auf deren Grundannahme der Market Maker im Anschlussmarkt die arrangierten Geld- und Briefkurse eigenhändig festsetzt, gehören speziell:

•    der arithmetische Wert;

•    die Geld-Briefskala (Spread): die Bandbreite unter Geld- und Briefkursen im Sekundärmarkt setzt der Market Maker abhängig von Angebot und Nachfrage für die Papiere und unter Ertragskriterien fest;

•    eine im Emissionspreis gegebenenfalls enthaltene Gewinnspanne;

•    ein anfänglich erhobener Ausgabeaufschlag;

•    Abgeltung/Kosten u.a.: Verwaltungs-, Durchführungs- oder analoge Gebühren nach Leitlinie der Produktbedingungen, welche bei Valuta der Anteilscheine vom Ausschüttungsbetrag abzusetzen sind;

•    Erträge: gezahlte oder erwartete Gewinnanteile oder sonstige Erträge des Basisergebnisses oder dessen Einzelteile, für den Fall, dass diese nach der Ausformulierung des Zertifikats finanziell dem Begeber zustehen.