Für Therapieanfragen ...

Zunehmend wollen Menschen eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen – falls sie es denn könnten. Therapieplätze sind knapp, die Wartezeit für einen neuen Therapieplatz kann mitunter Monate betragen.

Investitionsgesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften)

Kapitalanlagefonds werden in Deutschland von inländischen und fremdländischen Investitiongesellschaften angeboten:

Deutsche Investitionsgesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften)

unterliegen dem Investmentgesetz (InvG). Zur Aufnahme des Geschäfts benötigen sie einer Erlaubnis vermittels der zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), welche gleichfalls die Einhaltung der gesetzlichen Instruktionen und der Kontraktbedingungen kontrolliert.

Investmentgesellschaften werden mehrheitlich in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betrieben; ausführbar ist ebenfalls die Rechtsform der AG.

Abgrenzung von eigenem Eigentum und Sondervermögen:

Falls Sie als Finanzier Investmentanteilscheine einer deutschen Investmentgesellschaft erwerben, werden Sie kein Mitgesellschafter der Kapitalanlagegesellschaft, statt dessen werden Ihre Einzahlungen einem Fonds (Kapitalanlagefonds) zugeführt, das von der Investmentorganisation verwaltet wird.

Das Sondervermögen muss vom eigenen Kapital der Gesellschaft einzeln gehalten werden und haftet keineswegs für Außenstände der Investmentgesellschaft.

Selbige strikte Separation dient im Besonderen der Sicherheit der Investoren vor Verlust ihrer Gelder durch Forderungen Dritter gegenüber der Investmentgesellschaft.

Investmentaktiengesellschaft: Eine Sonderform der Fondsdisposition ist die Erwerbung von Aktien von Investitionsaktiengesellschaften.

Satzungsmäßig erklärter Unternehmensgegenstand dieser Gesellschaften ist die Anlage und Verwaltung des Gesellschaftsvermögens getreu der Regel der Wagnismischung. Ebenfalls für sie hat Investmentgesetz Gültigkeit.

Ausländische Kapitalanlagegesellschaften

mögen wie deutsche Investitionsgesellschaften organisiert sein (zum Beispiel Tochterunternehmen deutscher Finanzinstitute in Luxemburg). Es sind indes häufig ebenfalls andere Formen üblich. Gemäß des Herkunftslandes können große Unterschiede in der legalen Grundannahme und der Rechtskonstruktion existieren.

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