Shareholderkreis und vinkulierte Namensaktien

Inhaberaktien

Eigneraktien lauten nicht auf den Namen, statt dessen auf den entsprechenden Eigner. Bei Besitzeraktien ist ein Eigentumswechsel ohne besondere Formsachen ausführbar.

Namensaktien

Namensaktien werden grundlegend auf den Namen des Aktionärs in das Aktienregister der Aktiengesellschaft eingetragen.

Hierbei werden Name, Geburtsdatum, Anschrift und Menge der gehaltenen Aktien eingetragen, so dass der Unternehmung der Kreis der Aktionäre namentlich vertraut ist. Gegenüber der Firma gelten lediglich die eingetragenen Personen als Aktionäre.

Allein diese können aus diesem Grund überwiegend Aktionärsrechte selbst oder vermöge Bevollmächtigter realisieren. Jeder Teilhaber mag von der Organisation Auskunft über die zu seiner Person im Aktienbuch eingetragenen Angaben begehren. Offenlegungen zu Hauptversammlungen erhält der Shareholder in der Regel unmittelbar von der Institution.

Ein Aktieninhaber ist keinesfalls verpflichtet, sich in das Aktienbuch registrieren zu lassen. Er gilt danach aber gegenüber der Organisation nicht als Aktieninhaber, welches zur Folge hat, dass er weder Daten von der Gesellschaft noch eine Einladung zur Hauptversammlung erhält. Hierdurch verliert er ebenfalls sein Wahlrecht. Das Anrecht auf Zahlung der Dividende ist von der Eintragung im Aktienbuch nicht abhängig.

Der richtet sich nach dem Depotbestand, über den der Aktieninhaber zum Deadline (so genannt: Ex-Tag) verfügt. Das Aktienregister wird elektronisch geführt und dient in Verbindung mit einem elektronischen Abarbeitungssystem ebenso der Abarbeitung von Transaktionen, also Käufen und Verkäufen.

Aktien müssen in Deutschland stets dann in Form von Namensaktien ausgegeben werden, sofern der Nennbetrag nicht ganz eingezahlt ist. Die Minimaleinzahlungsquote liegt bei 25 %; übrige Zusatzzahlungen (Rest-, Abschlagszahlungen) mögen von der Organisation beschlossen werden.

Vinkulierte Namensaktien: Als vinkulierte Namensaktien bezeichnet man Aktien, deren Transfer auf einen neuen Aktienbesitzer des Weiteren an die Bestätigung der Firma gebunden ist.

Für die auflegende Firma sind vinkulierte Namensaktien insoweit von Benefit, als sie die Gesamtschau über den Shareholderskreis behält. In der Bundesrepublik kommen vinkulierte Namensaktien hingegen nicht oft vor.