Als vinkulierte Namensaktien deklariert man Aktien

Besitzeraktien

Besitzeraktien lauten keinesfalls auf den Namen, sondern auf den entsprechenden Eigentümer. Bei Inhaberaktien ist ein Eigentumsaustausch ohne besondere Formalien ausführbar.

Namensaktien

Namensaktien werden generell auf den Namen des Aktionärs in das Aktienbuch der Aktiengesellschaft eingetragen.

Hierbei werden Name, Geburtsdatum, Postadresse und Menge der gehaltenen Aktien eingetragen, so dass der Unternehmung der Kreis der Aktionäre namentlich vertraut ist. Gegenüber der Firma gelten allein die eingetragenen Personen als Aktionäre.

Nur diese mögen von daher überwiegend Aktionärsrechte selbst oder vermittels Bevollmächtigter wahrnehmen. Jeder Aktionär mag von der Organisation Information über die zu seiner Person im Aktienregister eingetragenen Angaben begehren. Ankündigungen zu Hauptversammlungen erhält der Aktienbesitzer in der Regel direkt von der Firma.

Ein Aktienbesitzer ist keinesfalls verpflichtet, sich in das Aktienbuch eintragen zu lassen. Er gilt danach aber gegenüber der Institution nicht als Anteilseigner, welches zur Folge hat, dass er weder Informationen von der Institution noch eine Ladung zur Hauptversammlung erhält. Hierbei verliert er ebenfalls sein Stimmrecht. Das Recht auf Zahlung der Gewinnanteile ist von der Eintragung im Aktienbuch nicht dependent.

Dieser richtet sich nach dem Depotbestand, über den der Aktionär zum Stichtag (benannt: Ex-Tag) verfügt. Das Aktienbuch wird elektronisch geführt und nützt in Verknüpfung mit einem elektronischen Abwicklungssystem ebenso der Umsetzung von Transaktionen, also Käufen und Verkäufen.

Aktien müssen in der Bundesrepublik stets dann in Beschaffenheit von Namensaktien emittiert werden, sofern der Nennbetrag nicht total eingezahlt ist. Die Mindesteinzahlungsquote liegt bei 25 %; sonstige Zusatzzahlungen (Rest-, Teilzahlungen) können von der Firma beschlossen werden.

Vinkulierte Namensaktien: Als vinkulierte Namensaktien deklariert man Aktien, deren Übergang auf einen neuen Aktienbesitzer weiters an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden ist. Für die in Umlauf bringende Institution sind vinkulierte Namensaktien infolge dessen von Vorteil, als sie die Gesamtschau über den Aktienbesitzerskreis behält. In der Bundesrepublik Deutschland kommen vinkulierte Namensaktien demgegenüber nicht vielerorts vor.