Deadline und Eigneraktien

Eigneraktien

Eigentümeraktien lauten keinesfalls auf den Namen, statt dessen auf den jeweiligen Inhaber. Bei Besitzeraktien ist ein Eigentumswechsel ohne besondere Formalien machbar.

Namensaktien

Namensaktien werden grundlegend auf den Namen des Shareholders in das Aktienregister der AG eingetragen.

Unterdies werden Name, Geburtsdatum, Postanschrift und Anzahl der gehaltenen Aktien eingetragen, so dass der Unternehmung der Kreis der Aktionäre namentlich vertraut ist.

Gegenüber der Gesellschaft gelten lediglich die eingetragenen Personen als Aktionäre. Nur diese können folglich größtenteils Aktionärsrechte selbst oder vermittels Bevollmächtigter wahrnehmen.

Jeder Anteilseigner kann von der Organisation Information über die zu seiner Person im Aktienregister eingetragenen Informationen verlangen. Ankündigungen zu Hauptversammlungen erhält der Anteilseigner vornehmlich unmittelbar von der Gesellschaft.

Ein Aktionär ist nicht verpflichtet, sich in das Aktienbuch erfassen zu lassen. Er gilt als nächstes aber gegenüber der Gesellschaft nicht als Shareholder, welches zur Folge hat, dass er weder Angaben von der Gesellschaft noch eine Nachricht zur Hauptversammlung erhält. Dabei verliert er des Weiteren sein Stimmrecht.

Das Anrecht auf Zahlung der Dividende ist von der Eintragung im Aktienregister keineswegs dependent. Dieser richtet sich nach dem Depotbestand, über den der Aktieninhaber zum Deadline (benannt: Ex-Tag) verfügt.

Das Aktienbuch wird elektronisch geführt und nützt in Vernetzung mit einem elektronischen Ausführungssystem ebenfalls der Abarbeitung von Transaktionen, also Käufen und Verkäufen.

Aktien sollen in Deutschland stets dann in Beschaffenheit von Namensaktien ausgegeben werden, wenn der Nennbetrag nicht total eingezahlt ist. Die Minimaleinzahlungsquote liegt bei 25 %; zusätzliche Zusatzzahlungen (Rest-, Abschlagszahlungen) mögen von der Firma beschlossen werden.

Vinkulierte Namensaktien: Als vinkulierte Namensaktien deklariert man Aktien, deren Transfer auf einen neuen Aktieninhaber darüber hinaus an die Bestätigung der Organisation gebunden ist.

Für die auflegende Gesellschaft sind vinkulierte Namensaktien insofern von Benefit, als sie die Gesamtschau über den Anteilseignerskreis behält. In der Bundesrepublik Deutschland kommen vinkulierte Namensaktien hingegen keinesfalls häufig vor.