Zahlungsfähigkeit und Länderrisiko

Länderrisiko und Transferfährnis

Vom Länderrisiko spricht man, sobald ein fremdstaatlicher Debitor trotz eigener Zahlungsfähigkeit auf Grund vermisster Transferfähigkeit und -willigkeit seines Sitzlandes seine Zins- und Tilgungsleistungen nicht termingemäß oder allgemein nicht bewirken kann.

Das Länderrisiko umfasst zum einen die Bedrohung einer ökonomischen, zum anderen die Gefahr einer politischen Instabilität.

Dermaßen können Geldzahlungen, auf die Sie eine Anforderung haben, durch von Währungsmangel oder Transferbeschränkungen im Ausland unterbleiben.

Bei Anteilscheinen in Fremdwährung mag es eintreffen, dass Sie Ausschüttungen in einer Währung erhalten, die auf Grund eingetretener Deviseneinschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.

Ermangelnde Sicherungsmöglichkeit

Eine Abdeckungsmöglichkeit gegen dieses Transferfährnis gibt es nicht. Destabilisierende Geschehnisse im politischen und sozialen Gebilde mögen zu einer staatlichen Einflussnahme auf die Bedienung von Auslandsschulden und zur Zahlungseinstellung eines Landes führen.

Politische Vorkommnisse mögen sich auf dem weltumspannend verflechtenden Kapital- und Devisenmarkt zeigen: Sie mögen dabei kurssteigernde Initiierung geben oder freilich Baissestimmung generieren.

Beispiele für derartige Vorkommnisse sind Modifikationen im Verfassungssystem, der Volkswirtschaftsordnung oder der politischen Machtbeziehungen, nationale und internationale Notstände, Staatsstreiche und Kriege wie auch durch Naturgewalten ausgelöste Ereignisse.

Des Weiteren Wahlaussichten und Wahlergebnisse haben hin und wieder - je nach den Volkswirtschaftsprogrammen der an die Staatsgewalt kommenden Parteien - Wirkungen auf die Währung und das Effektenbörsengeschehen in dem betreffenden Staat.

Länderratings als Urteilsfindungshilfe

Große Bedeutsamkeit haben die von einigen Ökonomiemagazinen veröffentlichten Länderratings: Es handelt sich dabei um eine Evaluierung der Länder der Welt nach deren Bonität. Länderratings wirken als Urteilsfindungshilfe bei der Begutachtung des Länderwagnisses.